BGH lässt IS-Terroristen laufen. Mal sehen, wen er messert.
Der BGH verweigert den Haftbefehl wegen Terrorgefahr gegen muslimischen Terroristen. Vielleicht sollte die Staatsanwaltschaft mal seine GEZ-Beiträge des Terroristen checken. Ist er säumig, bekommt Ihr doch JEDEN Haftbefehl. Kein Haftbefehl wegen Terrorverdachts für den in Berlin gefassten Ashraf al T.: Der Bundesgerichtshofs hat den Antrag der Bundesanwaltschaft abgelehnt. Der Mann bleibt …