
Es ist erwiesen, dass Komapatienten über manche Sinne noch Informationen im Unterbewusstsein aufnehmen können. Damit haben sie die Möglichkeit, die Sendungen der öffentlich rechtlichen zu empfangen. Dies verpflichte den Koma-Patienten damit auch zur Gebührenzahlung, so die Argumentation der Einzugszentrale. Geht es noch menschenverachtender? http://archive.is/wip/Pb3YH
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