Aufforderung zum Töten bleibt straffrei
Was aber, wenn das Objekt in dem Satz ausgetauscht würde? Z. B. durch Schwule, Rentner, Linke, Kommunisten, Altparteipolitiker, Flüchtlinge… Bliebe es dann auch straffrei? Oder gilt dieser legale Tötungsaufruf nur für “Nazis”, Wutbürger, Rechtskonservative und AfD-Wähler, welche ja alle unter dem Stigma “Nazis” durch die Linksmaden zusammengefasst werden. Hier zeigt …