
Täter, welcher einen Fahrgast mit dem Notfallhammer erschlagen wollten ist strafunmündig, deshalb keine Erwähnung im Polizeibericht: “Obwohl die Tat bereits vergangenen Freitag passierte, wurde sie nicht im Polizeibericht vermeldet. Laske: „Der Grund ist in diesem Fall das besonders schutzwürdige Interesse des strafunmündigen Kindes.“” (Quelle: bild-de)