Wie der zuständige Staatsanwalt aktuell mitteilt, sei das Verfahren nach „der Durchführung von erzieherischen Maßnahmen durch die Eltern sowie durch Staatsanwaltschaft und Polizei“ mittlerweile eingestellt. Die Einstellung sei erfolgt, da der Jugendliche strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten und auch kein „einschlägiges Bildmaterial“ gefunden worden sei. Insofern gehe man von einem einsichtigen und reuigen Beschuldigten aus.
Quelle: fr.de
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