Als AfD-Angehöriger ist man laut Rechtssprechung gehalten, dies seinem Vermieter wegen der erhöhten Gefährdungslage durch zu erwartende Antifa-Terrorakte bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Ansonsten handelt es sich um „arglistige Täuschung“, die den Widerruf des Vertrags rechtfertigt. So urteilte aktuell das Amtsgericht Göttingen gegen den Landesvorsitzenden der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, der sich jetzt eine neue Wohnung suchen muss.
Da zeichnet sich die weitere Entwicklung ja schon ab. Demnächst muss man das der KFZ-Versicherung auch noch melden, weil Autos von AfD-Mitgliedern überdurchschnittlich stark abgefackelt werden. Oder beim Abschluss von Lebensversicherungen. Schließlich unterliegt dieser Personenkreis einem erhöhten „Ablebensrisiko“ durch z.B. Schüsse auf AfD-Plakatierer oder Steinwürfe in Ziegelgröße.
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