Bei der Berliner Polizei haben sich kürzlich drei Polizeischüler ihren Ausbildungsplatz eingeklagt, obwohl sie in ihrer Jugend straffällig geworden waren. Das sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus.
Gericht: Jugendstrafen nicht schwer genug
Die drei Polizeischüler hätten den erforderlichen Einstellungstest (zumindest ihre Doppelgänger) zunächst bestanden. Aufgrund ihrer Vorstrafen – beispielsweise Diebstahl (und Drogenhandel, Körperverletzung?) – habe die Polizeiakademie eine Ausbildung der drei abgelehnt. Das Verwaltungsgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass es sich um Jugendstrafen handele, die nicht schwerwiegend genug seien. Eine Ausbildung zum Polizisten sei somit möglich.
Quelle: rb24.de
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