Laut EU-Recht hätten diese “Flüchtlinge” Anspruch auf Grundversorgung, wobei sie zwischen Geld- und Sachleistungen wählen könnten. Jetzt droht eine Klagewelle dieser sogenannten “Flüchtlinge” die sich nicht grundversorgt fühlten oder ihre 9 anderen Identitäten ausspielen, unter welchen sie noch nicht die Grundversorgung eingefordert hatten…
Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft, Krankenversicherung und Taschengeld.
Dass beim Ansturm von Flüchtlingen auf Österreich im vergangenen Jahr nicht alle versorgt werden konnten, widerspricht dem Anspruch auf Grundversorgung. Den Asylwerbern gebühren Sach- oder Geldleistungen, zwischen denen sie laut EU-Recht wählen können. Das geht aus einem Bericht der „Presse“ hervor.
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